Ich erfülle die Kriterien der Lebens- und Sozialberatungsverordnung § 4 Abs. 3 und Abs. 4 und begleite sie beratend und im Sinne der Eigenreflexion für Ihre persönlichen Lernziele in Ihrer Ausbildung.
Eintrag in der Liste der WKO.tirol für Einzelselbsterfahrung und Einzelsupervision der Lebens- und Sozialberatung.
Reflexion von beruflichen Fragestellungen.
Bearbeitung von Fragestellungen entlang einem konkreten Fall aus der beruflichen Praxis der Supervisantin.
Reflexion beruflicher Interaktionen und institutioneller Belange durch Mitglieder eines Teams.
Bearbeitung von Fragen beruflicher Zusammenhänge in einer Gruppe von Teilnehmerinnen aus verschiedenen Institutionen und Berufsgruppen.
Beratung von Führungskräften
Beratung von Mitarbeiterinnen durch Vorgesetzte oder Kolleginnen aus der gleichen Institution.